Krankenfahrten
Wir führen Krankenfahrten für Patientinnen und Patienten zu ambulanten Behandlungen sowie zur Einweisung und Entlassung aus dem Krankenhaus durch.
Für die Durchführung einer Krankenfahrt benötigen wir eine Verordnung einer Krankenbeförderung (umgangssprachlich „Transportschein“). Diese wird von Ihrer Arztpraxis oder dem Krankenhaus ausgestellt.
Gesetzliche Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte leisten – sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt – die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.
Diese beträgt:
- 10 % des Fahrpreises
- mindestens 5,00 €
- maximal 10,00 € pro Fahrt
Beispiele
| Fahrpreis (Krankenkassentarif) | Zuzahlung |
|---|---|
| 50,00 € | 5,00 € |
| 72,50 € | 7,25 € |
| 112,60 € | 10,00 € |
Hinweis: Liegt eine gültige Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse vor, entfällt die gesetzliche Eigenbeteiligung.
Wann wird eine Krankenbeförderung verordnet?
Stationärer Krankenhausaufenthalt
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt besteht Anspruch auf eine Krankenfahrt:
- zur Einweisung ins Krankenhaus
- zur Entlassung aus dem Krankenhaus
Diese Fahrten sind in der Regel genehmigungsfrei.
Ambulante Behandlungen bei Pflegegrad oder Mobilitätseinschränkung
Eine Krankenfahrt zu ambulanten Behandlungen ist ebenfalls genehmigungsfrei, wenn
- mindestens Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt oder
- Pflegegrad 4 oder 5 besteht.
Dialyse, Bestrahlung und vergleichbare Therapien
Fahrten zu
- Dialysebehandlungen,
- Strahlentherapien/Bestrahlungen oder
- vergleichbaren regelmäßig notwendigen Behandlungen
sind grundsätzlich genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse.
Unabhängig davon haben Patientinnen und Patienten Anspruch darauf, sich hierfür eine Verordnung zur Krankenbeförderung ausstellen zu lassen.
Wir unterstützen Sie gerne
Sie haben Fragen zu Krankenfahrten, zur Verordnung oder zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse?
Wir beraten Sie gerne – unter anderem:
- bei Fragen zur Verordnung einer Krankenbeförderung,
- zur Genehmigung durch die Krankenkasse,
- ob Ihnen eine Krankenfahrt zusteht,
- oder wenn es Probleme bei der Ausstellung oder Genehmigung gibt.
Sprechen Sie uns einfach an – wir unterstützen Sie gerne.